
Kosten
Kosten / Träger / Anerkennung
Das Haus Weizenkorn ist durch den Bezirk Schwaben als Übergangseinrichtung für psychisch Kranke bzw. für Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind (§ 2 SGB IX), anerkannt. Die Einrichtung leistet Eingliederungshilfe nach SGB IX. Kostenträger einer Behandlung ist der für den Heimatort des Bewerbers zuständige örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger. Dieser schließt sich unserer Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Bezirk Schwaben an.
Bei 17-21-Jährigen sind die Jugendämter nach § 34 und § 35a i.V.m. § 41 SGB VIII als Kostenträger zuständig.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, als Selbstzahler in die therapeutische Gemeinschaft Haus Weizenkorn aufgenommen zu werden.
Der rechtliche Träger der therapeutischen Arbeit ist ein eingetragener Verein mit Namen „Therapeutische Gemeinschaft Weizenkorn e.V.“
Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ebenso besteht eine Mitgliedschaft beim BEB (Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe) und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen (ACL)